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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Semura Software BV (Semura) für Softwarelizenzen und professionelle Dienstleistungen.

1. Geltungsbereich und Zielgruppe

Semura Software BV bietet Softwarelizenzen (Semura Nexus) sowie professionelle Softwareentwicklungs- und Integrationsleistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B), darunter IoT-Integratoren, Sensorhersteller und Lösungsanbieter. Semura erbringt keine Leistungen unmittelbar für Verbraucher.

2. Softwarelizenz (Semura Nexus)

Semura Nexus wird auf Abonnementbasis (pro registriertem Gerät und Monat) im Rahmen eines Master-Softwarevertrags lizenziert. Nexus wird als containerisiertes Paket (Helm-Chart) zur Bereitstellung in der eigenen Infrastruktur des Kunden geliefert. Semura gewährt ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Bereitstellung und Nutzung der Software für die vereinbarten Flotten und Mandantengrenzen.

3. Bereitstellung, Hosting und Datenverantwortung

Semura Nexus wird selbst gehostet in der Kubernetes-Umgebung des Kunden betrieben. Der Kunde behält das vollständige Eigentum, die Kontrolle und die rechtliche Verantwortung für Datenspeicherung, Backups, Netzwerkanbindung, Hardwaresensoren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen für seine vernetzten Geräte. Semura hostet oder speichert keine Kundentelemetrie auf eigenen Servern.

4. Professionelle und beratende Leistungen

Integrations-, Onboarding- und Beratungsleistungen werden auf Zeit- und Materialbasis (Stunden-/Tagessatz) oder nach festem Leistungsumfang gemäß schriftlichen Arbeitsaufträgen erbracht. Liefergegenstände gelten nach Erfüllung der vereinbarten Meilensteinkriterien als abgenommen.

5. Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum der Semura-Nexus-Plattform, Dokumentation, Vorlagen und proprietären Algorithmen verbleiben bei Semura Software BV. Kundenspezifischer Integrationscode wird gemäß dem jeweiligen Statement of Work lizenziert oder übertragen.

6. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig haftet Semura nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden durch Hardwareausfälle, Ausfälle von Netzwerkanbietern oder ungenaue Sensordaten Dritter. Die Gesamthaftung von Semura aus einer Vereinbarung ist auf die vom Kunden in den vorausgegangenen zwölf (12) Monaten gezahlten Gebühren begrenzt.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen und alle geschäftlichen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Niederlande. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.

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